Gesetze
Gesetz wird geladen …
Am 12. Juli 2010 schlug die Kommission Änderungen der Richtlinie 97/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vor, damit im Falle, dass eine Verwahrstelle ihren Verpflichtungen nicht nachkommen kann, ein hohes Maß an Schutz für OGAW-Anleger gewährleistet ist. Dieser Vorschlag wird durch eine Klärung der Pflichten und des Haftungsumfangs der Verwahrstelle und des Dritten, an welchen die Verwahraufgaben übertragen wurden, in dieser Richtlinie ergänzt.
Die Kommission ist aufgefordert, zu untersuchen, in welchen Fällen der Ausfall einer OGAW-Verwahrstelle oder eines Dritten, dem die Verwahraufgaben übertragen…
Die Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sollte geändert werden, um den Entwicklungen auf dem Markt und den bisherigen Erfahrungen…
Es müssen Bedingungen für die Übertragung der Verwahrpflichten der Verwahrstelle an Dritte festgelegt werden. Sowohl die Übertragung als auch die…
Artikel 50a der Richtlinie 2009/65/EG erhält folgende Fassung: „Artikel 50a Sind OGAW-Verwaltungsgesellschaften oder intern verwaltete OGAW eine Verbriefung…
Unbeschadet dieser Richtlinie sollte es einer Verwahrstelle unbenommen bleiben, Vorkehrungen zu treffen, um Schäden und Verluste von OGAW oder…
Um das erforderliche Maß an Harmonisierung der einschlägigen regulatorischen Anforderungen in den Mitgliedstaaten zu gewährleisten, sollten ergänzende…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.