Erwägungsgrund 29 32014L0092Das Verfahren bei einem Kontowechsel sollte für die Verbraucher möglichst unkompliziert sein. Entsprechend sollten die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass der…
§ 20 Abs. 2 Nr. 2 ZKGGesetz über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen
die betreffenden Zahlungskonten des Verbrauchers bei den beteiligten Zahlungsdienstleistern nicht in derselben Währung geführt werden.
Art. 28 Abs. 1 Buchst. d 32014L0092Überprüfung
eine Bewertung der Frage, ob es machbar ist, den Kontowechsel-Service nach Artikel 10 auf Fälle auszudehnen, in denen der empfangende und der übertragende…
Erwägungsgrund 25 32014L0092Die Verfahren für einen Zahlungskontowechsel sollten unionsweit harmonisiert werden. Die bestehenden Regelungen sind gegenwärtig je nach Mitgliedstaat sehr…
Erwägungsgrund 28 32014L0092Die Mitgliedstaaten sollten in Bezug auf Kontowechsel, bei denen beide Zahlungsdienstleister in ihrem Hoheitsgebiet ansässig sind, die Möglichkeit haben, von…