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Die Mitgliedstaaten sollten in Bezug auf Kontowechsel, bei denen beide Zahlungsdienstleister in ihrem Hoheitsgebiet ansässig sind, die Möglichkeit haben, von dieser Richtlinie abweichende Bestimmungen festzulegen oder beizubehalten, wenn dies eindeutig im Interesse des Verbrauchers ist.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Zahlungsdienstleister jedem Verbraucher, der bei einem in im Hoheitsgebiet des betreffenden Mitgliedstaats ansässigen…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass ein Zahlungsdienstleister, bei dem ein Verbraucher ein Zahlungskonto unterhält, diesen nach Erhalt einer entsprechenden…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass der Kontowechsel auf Wunsch des Verbrauchers vom empfangenden Zahlungsdienstleister eingeleitet wird. Der…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Zahlungsdienstleister den Verbrauchern folgende Informationen über den Kontowechsel-Service zur Verfügung stellen: Die…
Das Verfahren bei einem Kontowechsel sollte für die Verbraucher möglichst unkompliziert sein. Entsprechend sollten die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass der…
Die Verfahren für einen Zahlungskontowechsel sollten unionsweit harmonisiert werden. Die bestehenden Regelungen sind gegenwärtig je nach Mitgliedstaat sehr…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.