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Sobald die Mitgliedstaaten eine vorläufige Liste der repräsentativsten auf nationaler Ebene entgeltpflichtigen Dienste sowie der einschlägigen Begriffe und Begriffsbestimmungen erstellt haben, sollte die EBA die betreffenden Listen prüfen, um im Wege von Entwürfen technischer Regulierungsstandards die Dienste zu ermitteln, die einer Mehrheit der Mitgliedstaaten gemeinsam sind, und standardisierte Begriffe und Begriffsbestimmungen auf Unionsebene in allen Amtssprachen der Organe der Union dafür vorzuschlagen. Die EBA sollte sicherstellen, dass für jeden Dienst nur ein Begriff in der Amtssprache jedes Mitgliedstaats, die auch eine Amtssprache der Organe der Union ist, genutzt wird. Das heißt, dass in verschiedenen Mitgliedstaaten, in denen dieselbe Amtssprache der Organe der Union gesprochen wird, für ein und denselben Dienst unterschiedliche Begriffe verwendet werden können und dadurch nationalen Besonderheiten Rechnung getragen wird. Die Mitgliedstaaten sollten in solchen Fällen alle auf Unionsebene verwendeten Begriffe in ihre vorläufige Liste aufnehmen und auf dieser Grundlage ihre endgültigen Listen veröffentlichen.
Auf der Grundlage der gemäß Absatz 3 übermittelten vorläufigen Listen erstellt die EBA Entwürfe technischer Regulierungsstandards, mit denen eine…
Die Mitgliedstaaten verpflichten die Zahlungsdienstleister, den Verbrauchern ein Glossar zur Verfügung zu stellen, das zumindest die standardisierten Begriffe,…
Die Entgeltterminologie sollte von den Mitgliedstaaten festgelegt werden, sodass den Besonderheiten lokaler Märkte Rechnung getragen werden kann. Als…
Den Mitgliedstaaten wird nahegelegt, den Antragstellern zu gestatten, Dokumente und Informationen in einer anderen Amtssprache der Union als der (den)…
Um eine unionsweit kohärente Anwendung der auf Unionsebene festgelegten Terminologie zu gewährleisten, sollten die Mitgliedstaaten Zahlungsdienstleister…
Zur Verbesserung der Transparenz der Tätigkeiten der von den zuständigen Behörden des Herkunftsmitgliedstaats zugelassenen oder eingetragenen Zahlungsinstitute…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.