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Die Mitgliedstaaten sollten gewährleisten, dass Verbraucher, die ein Zahlungskonto eröffnen wollen, nicht aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit oder ihres Wohnorts diskriminiert werden. Für Kreditinstitute ist es zwar wichtig sicherzustellen, dass ihre Kunden das Finanzsystem nicht für illegale Zwecke wie Betrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung nutzen, doch sollten sie keine Barrieren für Verbraucher errichten, die die Vorteile des Binnenmarkts nutzen und grenzüberschreitend Zahlungskonten eröffnen und nutzen möchten. Daher sollten die Bestimmungen der Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates nicht als Vorwand dienen, um wirtschaftlich weniger interessante Verbraucher abzulehnen.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der Union, wenn diese Verbraucher ein Zahlungskonto oder den Zugang zu einem…
Die Mitgliedstaaten sollten unter uneingeschränkter Wahrung der durch die Verträge garantierten Grundrechte vorschreiben können, dass Verbraucher, die in ihrem…
Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der Union sollten nicht aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit oder ihres Wohnsitzes oder aus anderen in Artikel 21 der…
Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass die Kreditinstitute Anträge auf Eröffnung eines Zahlungskontos mit grundlegenden Funktionen innerhalb der in…
Die Mitgliedstaaten sollten dafür Sorge tragen, dass die Zahl der Kreditinstitute, die Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen anbieten, ausreichend ist, um…
Die Mitgliedstaaten sollten Kreditinstituten die Möglichkeit einräumen können, Verbrauchern, die bereits Inhaber eines aktiven und zumindest gleichwertigen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.