Gesetze
Gesetz wird geladen …
Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der Union sollten nicht aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit oder ihres Wohnsitzes oder aus anderen in Artikel 21 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden „Charta“) genannten Gründen diskriminiert werden, wenn sie in der Union ein Zahlungskonto beantragen oder darauf zugreifen. Außerdem sollten die Mitgliedstaaten unabhängig von der finanziellen Situation des Verbrauchers, wie Beschäftigungsstatus, Höhe des Einkommens, in Anspruch genommene Darlehen oder Privatinsolvenz, den Zugang zu einem Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen sicherstellen.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der Union, wenn diese Verbraucher ein Zahlungskonto oder den Zugang zu einem…
Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der Europäischen Union, die innerhalb der Europäischen Union den Abschluss eines Zahlungsdiensterahmenvertrags über…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der Union, einschließlich Verbraucher ohne festen Wohnsitz und Asylsuchende…
Die Mitgliedstaaten sollten gewährleisten, dass Verbraucher, die ein Zahlungskonto eröffnen wollen, nicht aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit oder ihres Wohnorts…
Vertragliche Bestimmungen sollten nicht die Diskriminierung von Verbrauchern mit rechtmäßigem Wohnsitz in der Union aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit oder…
Mitgliedstaaten und Kreditinstitute sollten den Verbrauchern klare und verständliche Informationen über das Recht auf Eröffnung und Nutzung eines Zahlungskontos…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.