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Wenn die Mitgliedstaaten den Kreditinstituten erlauben, auf Wunsch des Verbrauchers im Zusammenhang mit einem Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen eine Überziehungsmöglichkeit bereitzustellen, sollten sie den Höchstbetrag und die maximale Dauer einer solchen Überziehung festlegen können. Die Mitgliedstaaten sollten ferner dafür Sorge tragen, dass den Verbrauchern Informationen über alle damit verbundenen Entgelte in transparenter Weise mitgeteilt werden. Schließlich sollten die Kreditinstitute die Richtlinie 2008/48/EG einhalten, wenn sie in Verbindung mit einem Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen eine Überziehungsmöglichkeit anbieten.
Unbeschadet der Anforderungen der Richtlinie 2008/48/EG können die Mitgliedstaaten Kreditinstituten erlauben, auf Wunsch des Verbrauchers im Zusammenhang mit…
Mitgliedstaaten und Kreditinstitute sollten den Verbrauchern klare und verständliche Informationen über das Recht auf Eröffnung und Nutzung eines Zahlungskontos…
Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass die Kreditinstitute Anträge auf Eröffnung eines Zahlungskontos mit grundlegenden Funktionen innerhalb der in…
Verbrauchern sollte der Zugang zu einer Reihe grundlegender Zahlungsdienste garantiert werden. Die mit einem Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen…
Den Mitgliedstaaten sollte es freigestellt bleiben, innerstaatliche Vorschriften beizubehalten oder einzuführen, die dem Kreditgeber untersagen, den Verbraucher…
Die Mitgliedstaaten sollten dafür Sorge tragen, dass die Zahl der Kreditinstitute, die Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen anbieten, ausreichend ist, um…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.