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Die Verbraucher sollten Zugang zu wirksamen und effizienten alternativen Streitbeilegungsverfahren zur Beilegung von Streitigkeiten haben, die sich aus den in dieser Richtlinie festgelegten Rechten und Pflichten ergeben. Ein solcher Zugang ist bereits durch die Richtlinie 2013/11/EU des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet, soweit es um einschlägige Vertragsstreitigkeiten geht. Darüber hinaus sollten die Verbraucher aber auch Zugang zu alternativen Streitbeilegungsverfahren haben, wenn es um Streitigkeiten in der vorvertraglichen Phase geht, die die durch die vorliegende Richtlinie festgelegten Rechte und Pflichten betreffen, so beispielsweise, wenn ihnen der Zugang zu einem Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen verwehrt wird. In dieser Richtlinie ist deshalb vorgesehen, dass Verbraucher ohne Unterscheidung zwischen Vertragsstreitigkeiten und Streitigkeiten in der vorvertraglichen Phase Zugang zu alternativen Streitbeilegungsverfahren für die Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus den in dieser Richtlinie festgelegten Rechten und Pflichten ergeben, haben sollten. Solche alternativen Streitbeilegungsverfahren und die Stellen, die sie anbieten, sollten den in der Richtlinie 2013/11/EU festgelegten Qualitätsanforderungen entsprechen. Die Einhaltung der vorliegenden Richtlinie setzt die Verarbeitung personenbezogener Verbraucherdaten voraus. Die Verarbeitung entsprechender Daten wird durch die Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates geregelt. Die vorliegende Richtlinie sollte daher den in der Richtlinie 95/46/EG festgelegten Vorschriften entsprechen.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Verbraucher zur Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit den in dieser Richtlinie festgelegten Rechten und…
Die Verbraucher sollten zur Beilegung der aus den Rechten und Pflichten gemäß dieser Richtlinie zwischen Kreditgebern und Verbrauchern sowie zwischen…
Die Verarbeitung von Informationen über unter diese Richtlinie fallende Streitigkeiten sollte mit den Regelungen zum Schutz persönlicher Daten vereinbar sein,…
Diese Richtlinie sollte die Mitgliedstaaten nicht daran hindern, Rechtsvorschriften über Verfahren zur außergerichtlichen Beilegung von verbrauchervertraglichen…
Diese Richtlinie und die Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über die Online-Beilegung…
Im Rahmen des Zugangs zu personenbezogenen Daten sowie der Verwendung und Weiterleitung solcher Daten gemäß dieser Verordnung sollten die Anforderungen der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.