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Erstmals binnen vier Jahren nach Inkrafttreten dieser Richtlinie und danach alle zwei Jahre sollten die Mitgliedstaaten zuverlässige jährliche Statistiken darüber erstellen, wie die mit dieser Richtlinie eingeführten Maßnahmen greifen. Sie sollten alle einschlägigen Informationsquellen nutzen und der Kommission die entsprechenden Informationen mitteilen. Die Kommission sollte erstmals nach vier Jahren ab Inkrafttreten dieser Richtlinie und danach alle zwei Jahre einen Bericht auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten übermittelten Informationen vorlegen.
Die Kommission sollte die Umsetzung dieser Richtlinie vier Jahre nach ihrem Inkrafttreten bewerten und dem Rat darüber Bericht erstatten. Die Mitgliedstaaten…
Die Kommission sollte die Umsetzung dieser Richtlinie fünf Jahre nach ihrem Inkrafttreten bewerten und dem Rat darüber Bericht erstatten. Die Mitgliedstaaten…
Die effiziente Funktionsweise dieser Richtlinie wird überprüft werden müssen. Daher sollte die Kommission drei Jahre nach Ablauf der Frist für ihre Umsetzung…
Die Kommission sollte spätestens sechs Jahre nach dem Tag des Inkrafttretens dieser Richtlinie einen Bericht über deren Anwendung erstellen.
Die Kommission sollte innerhalb von zwei Jahren nach Vorlage aller Maßnahmenprogramme, spätestens jedoch bis zum Jahr 2019, einen ersten Bewertungsbericht über…
Alle fünf Jahre legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Umsetzung dieser Richtlinie vor. Der erste Bericht wird…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.