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Ferner ist der von der Kommission in Übereinstimmung mit Artikel 23 Absatz 9 der Richtlinie 2009/28/EG im Jahr 2018 vorzulegende Fahrplan für erneuerbare Energien für den Zeitraum nach 2020, der auch für den Verkehrssektor gilt, im Rahmen einer umfassenderen Technologie- und Innovationsstrategie der Union für Energie und Klima auszuarbeiten, die den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 20. März 2015 entsprechen muss. Aus diesem Grund sollte die Wirksamkeit der Anreize für die Entwicklung und den Einsatz von Technologien für fortschrittliche Biokraftstoffe rechtzeitig überprüft werden, um sicherzustellen, dass die Schlussfolgerungen dieser Überprüfung bei der Entwicklung des Fahrplans für die Zeit nach 2020 vollständig berücksichtigt werden.
Der Europäische Rat betonte in seinen Schlussfolgerungen vom 23. und 24. Oktober 2014, dass die Treibhausgasemissionen und die Risiken in Verbindung mit der…
Nach Artikel 3 Absatz 4 der Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hat jeder Mitgliedstaat zu gewährleisten, dass der Anteil von…
Die Mitgliedstaaten sollten der Kommission außerdem bei der Festlegung ihrer nationalen Ziele über die Verbrauchsanteile an fortschrittlichen Biokraftstoffen in…
Es ist von Bedeutung, dass die Kommission unverzüglich einen umfassenden Vorschlag für eine kosteneffiziente und technologieneutrale Strategie für die Zeit nach…
Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 31. Dezember 2017 einen Bericht vor, in dem sie ausgehend von den besten neuesten verfügbaren…
Es wäre wünschenswert, bereits 2020 einen deutlich höheren Verbrauchsanteil an fortschrittlichen Biokraftstoffen in der Union im Vergleich zu der gegenwärtig…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.