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Die vorläufigen Mittelwerte der geschätzten Emissionen infolge indirekter Landnutzungsänderungen sollten in die Berichte im Rahmen der Richtlinie 98/70/EG durch die Kraftstoffanbieter und die Kommission über die Treibhausgasemissionen von Biokraftstoffen sowie in die Berichte im Rahmen der Richtlinie 2009/28/EG über die auf Biokraftstoffe und flüssige Biobrennstoffe zurückgehenden Treibhausgasemissionen durch die Kommission aufgenommen werden. Biokraftstoffen aus Rohstoffen, die nicht zu einem zusätzlichen Flächenbedarf führen, zum Beispiel aus Abfallstoffen, sollte im Rahmen einer solchen Methodik ein Emissionsfaktor von Null zugewiesen werden.
Abweichend von Absatz 1 Satz 1 darf der Verantwortliche den Emissionsfaktor Null nicht anwenden für den Biomasseanteil von Brennstoffen nach der Anlage 2 Nummer…
Bei der Ermittlung der Brennstoffemissionen kann der Verantwortliche für den Anteil eines Brennstoffs, der aus flüssigen oder gasförmigen erneuerbaren…
die Europäische Kommission nach Artikel 30 Absatz 10 der Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 zur Förderung…
Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 31. Dezember 2010 einen Bericht vor, in dem sie die Auswirkungen indirekter…
Die Mitgliedstaaten sollten der Kommission außerdem bei der Festlegung ihrer nationalen Ziele über die Verbrauchsanteile an fortschrittlichen Biokraftstoffen in…
Unterschiede bei den auf indirekte Landnutzungsänderungen zurückgehenden geschätzten Emissionen ergeben sich aus unterschiedlichem Datenmaterial und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.