Erwägungsgrund 6 32015L1513
Um Anreize für eine beabsichtigte Erhöhung des Anfalls von Reststoffen aus der Verarbeitung zulasten des Hauptprodukts zu verhindern, sollten bei der Definition des Begriffs „Reststoffe aus der Verarbeitung“ Reststoffe ausgeschlossen werden, die aus einem Produktionsprozess hervorgegangen sind, der absichtlich für diesen Zweck geändert wurde.