Erwägungsgrund 42 32009L0030Die Richtlinien 98/70/EG und 1999/32/EG sind daher entsprechend zu ändern.
Erwägungsgrund 8 32009L0044RICHTLINIE 2009/44/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 6. Mai 2009 zur Änderung der Richtlinie 98/26/EG über die Wirksamkeit von Abrechnungen in Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und –abrechnungssystemen und der Richtlinie 2002/47/EG über Finanzsicherheiten im Hinblick auf verbundene Systeme und Kreditforderungen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinien 98/26/EG und 2002/47/EG sollten deshalb entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 18 32015L1794RICHTLINIE (EU) 2015/1794 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 6. Oktober 2015 zur Änderung der Richtlinien 2008/94/EG, 2009/38/EG und 2002/14/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinien 98/59/EG und 2001/23/EG des Rates in Bezug auf Seeleute (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinien 2008/94/EG, 2009/38/EG, 2002/14/EG, 98/59/EG und 2001/23/EG sollten daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 9 32009L0053RICHTLINIE 2009/53/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 18. Juni 2009 zur Änderung der Richtlinie 2001/82/EG und der Richtlinie 2001/83/EG in Bezug auf Änderungen der Bedingungen für Genehmigungen für das Inverkehrbringen von Arzneimitteln (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinien 2001/82/EG und 2001/83/EG sollten daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 17 32011L0089RICHTLINIE 2011/89/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. November 2011 zur Änderung der Richtlinien 98/78/EG, 2002/87/EG, 2006/48/EG und 2009/138/EG hinsichtlich der zusätzlichen Beaufsichtigung der Finanzunternehmen eines Finanzkonglomerats (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinien 98/78/EG, 2002/87/EG, 2006/48/EG und 2009/138/EG sollten daher geändert werden —
Erwägungsgrund 3 32013L0016Die Richtlinien 2004/17/EG , 2004/18/EG und 2009/81/EG sollten daher entsprechend geändert werden —