Art. 1 Nr. 7 Buchst. a 32015L1513Absatz 1 erhält folgende Fassung:
Art. 3 Nr. 3 Buchst. b 32023L2413RICHTLINIE (EU) 2023/2413 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 18. Oktober 2023 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2018/2001, der Verordnung (EU) 2018/1999 und der Richtlinie 98/70/EG im Hinblick auf die Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2015/652 des Rates
Absatz 2 erhält folgende Fassung:
Art. 1 Abs. 3 32009L0030Wird auf diesen Absatz Bezug genommen, so gelten die Artikel 3 und 7 des Beschlusses 1999/468/EG unter Berücksichtigung des Artikels 8.
Art. 1 32014L0077DELEGIERTE RICHTLINIE 2014/77/EU DER KOMMISSION vom 10. Juni 2014 zur Änderung der Anhänge I und II der Richtlinie 98/70/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Qualität von Otto- und Dieselkraftstoffen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 98/70/EG wird wie folgt geändert:
Art. 1 32011L0063RICHTLINIE 2011/63/EU DER KOMMISSION vom 1. Juni 2011 zur Änderung der Richtlinie 98/70/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Qualität von Otto- und Dieselkraftstoffen zwecks Anpassung an den technischen Fortschritt
Die Richtlinie 98/70/EG wird wie folgt geändert: