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1. Nicht „im Fernabsatz“ erbrachte Dienste Dienste, bei deren Erbringung der Erbringer und der Empfänger gleichzeitig physisch anwesend sind, selbst wenn dabei elektronische Geräte benutzt werden: a) Untersuchung oder Behandlung in der Praxis eines Arztes mithilfe elektronischer Geräte, aber in Anwesenheit des Patienten; b) Konsultation eines elektronischen Katalogs in einem Geschäft in Anwesenheit des Kunden; c) Buchung eines Flugtickets über ein Computernetz, wenn sie in einem Reisebüro in Anwesenheit des Kunden vorgenommen wird; d) Bereitstellung elektronischer Spiele in einer Spielhalle in Anwesenheit des Benutzers. 2. Nicht „elektronisch“ erbrachte Dienste — Dienste, die zwar mit elektronischen Geräten, aber in materieller Form erbracht werden: a) Geldausgabe- oder Fahrkartenautomaten; b) Zugang zu gebührenpflichtigen Straßennetzen, Parkplätzen usw., auch wenn elektronische Geräte bei der Ein- und/oder Ausfahrt den Zugang kontrollieren und/oder die korrekte Gebührenentrichtung gewährleisten; · — Offline-Dienste: Vertrieb von CD-ROMs oder Software auf Disketten; — Dienste, die nicht über elektronische Verarbeitungs- und Speicherungssysteme erbracht werden: a) Sprachtelefondienste; b) Telefax-/Telexdienste; c) über Sprachtelefon oder Telefax erbrachte Dienste; d) medizinische Beratung per Telefon/Telefax; e) anwaltliche Beratung per Telefon/Telefax; f) Direktmarketing per Telefon/Telefax. · 3. Nicht „auf individuellen Abruf eines Empfängers“ erbrachte Dienste Dienste, die im Wege einer Übertragung von Daten ohne individuellen Abruf gleichzeitig für eine unbegrenzte Zahl von einzelnen Empfängern erbracht werden (Punkt-zu-Mehrpunkt-Übertragung): a) Fernsehdienste (einschließlich zeitversetzter Video-Abruf) nach Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe e der Richtlinie 2010/13/EU; b) Hörfunkdienste; c) Teletext (über Fernsehsignal).
elektronisch erbrachte Dienstleistungen, insbesondere die in Anhang II genannten Dienstleistungen.
Die in den Absätzen 1 und 2 dieses Artikels genannten ermäßigten Steuersätze und Steuerbefreiungen sind nicht anwendbar auf elektronisch erbrachte…
elektronisch erbrachte Dienstleistungen, insbesondere die in Anhang II genannten Dienstleistungen.
„Dienst“ eine Dienstleistung der Informationsgesellschaft, d. h. jede in der Regel gegen Entgelt elektronisch im Fernabsatz und auf individuellen Abruf eines…
elektronisch erbrachte Dienstleistungen, insbesondere die in Anhang II genannten Dienstleistungen.
elektronisch erbrachte Dienstleistungen, insbesondere die in Anhang II genannten Dienstleistungen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.