Erwägungsgrund 1 32015L1535
Die Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates wurde mehrfach und erheblich geändert. Aus Gründen der Klarheit und der Übersichtlichkeit empfiehlt es sich, diese Richtlinie zu kodifizieren.
Die Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates wurde mehrfach und erheblich geändert. Aus Gründen der Klarheit und der Übersichtlichkeit empfiehlt es sich, diese Richtlinie zu kodifizieren.