Erwägungsgrund 5 32015L2116
Die Untergruppe „Chemikalien“ stützte sich bei ihren Beratungen über BIT auf die relevante Stellungnahme des Wissenschaftlichen Ausschusses „Verbrauchersicherheit“ (SCCS), der zufolge die Eigenschaft von BIT als Kontaktallergen hinlänglich belegt ist. BIT wird dort zwar lediglich als mittelgradiges Allergen mit geringerer Wirkstärke als andere auf dem Markt befindliche kosmetische Konservierungsmittel eingestuft, Isothiazolinone gelten der Stellungnahme zufolge jedoch als bedeutende Kontaktallergene für die Verbraucher in Europa. In Kosmetika ist der Verwendung von BIT nicht zulässig.