Erwägungsgrund 8 32015L2116
Anhang II Anlage C der Richtlinie 2009/48/EG sollte daher dahingehend geändert werden, dass darin für BIT ein Gehaltsgrenzwert in Spielzeug aufgenommen wird.
Anhang II Anlage C der Richtlinie 2009/48/EG sollte daher dahingehend geändert werden, dass darin für BIT ein Gehaltsgrenzwert in Spielzeug aufgenommen wird.