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Zur Begrenzung des Aufwands für kleine und mittlere Unternehmen, die mittelgroße Feuerungsanlagen betreiben, sollten die administrativen Pflichten der Betreiber hinsichtlich der Bereitstellung von Informationen, der Überwachung und der Berichterstattung verhältnismäßig sein und so ausgelegt sein, dass Doppelarbeit vermieden wird, und der zuständigen Behörde dennoch eine wirksame Überprüfung der Einhaltung der Bestimmungen gestatten.
Damit die Begrenzung der Emissionen von Schwefeldioxid, Stickstoffoxiden und Staub in die Luft sichergestellt ist sollte eine mittelgroße Feuerungsanlage nur…
Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass der Betreiber einer mittelgroßen Feuerungsanlage bei Verstoß gegen diese Richtlinie jeweils die notwendigen…
Bei mittelgroßen Feuerungsanlagen, in denen zur Einhaltung der Emissionsgrenzwerte eine sekundäre Emissionsminderungsvorrichtung verwendet wird, führt der…
Zur Begrenzung der Emissionen aus mittelgroßen Feuerungsanlagen in die Luft sollten in der vorliegenden Richtlinie Emissionsgrenzwerte und Überwachungspflichten…
Die Mitgliedstaaten legen das Verfahren für die Erteilung einer Genehmigung oder für eine Registrierung in Bezug auf mittelgroße Feuerungsanlagen fest. Diese…
Die Mitgliedstaaten ergreifen die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass der Betreiber der zuständigen Behörde jede geplante Änderung an der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.