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Im Rahmen der Bemühungen um eine Vereinfachung sollte darüber hinaus der Verwaltungsaufwand verringert werden, der sich aus den Verpflichtungen für nachgelagerte Akteure, bei denen es sich nicht um Kleinstunternehmen, kleine oder mittlere Unternehmen handelt, sowie für Kleinst- oder Kleinprimärerzeuger ergibt, die ihre eigenen Erzeugnisse herstellen und in Verkehr bringen.
Alle Marktteilnehmer, die relevante Erzeugnisse in Verkehr bringen oder diese Erzeugnisse ausführen, fallen unabhängig von ihrer Größe in den Anwendungsbereich…
Diese Richtlinie sollte für Kleinstunternehmen, die mit in den Geltungsbereich dieser Richtlinie fallenden Produkten befasst sind, leichtere Anforderungen und…
Die regulären Verpflichtungen hinsichtlich der Beförderung und Überwachung verbrauchsteuerpflichtiger Waren können für kleine Weinerzeuger einen…
Für die Erstellung von Leistungserklärungen sind vereinfachte Verfahren erforderlich, damit die finanzielle Belastung von Unternehmen, insbesondere von kleinen…
Kleinstunternehmen verfügen nur über begrenzte Mittel, um anspruchsvollen gesetzlichen Anforderungen nachzukommen. Gibt es keine speziellen Vorschriften für…
Um den bürokratischen Aufwand für kleine Betriebe und Unternehmen zu verringern, sollten die Genehmigungs- und Registrierungsauflagen für kleine Betriebe und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.