Gesetze
Gesetz wird geladen …
I. NORMEN FÜR SÄURE-NÄHRKASEINE a) Für die Zusammensetzung wesentliche Faktoren 1. Wassergehalt, höchstens 12 % m/m 2. Milchproteingehalt in der Trockenmasse, mindestens 90 % m/m, davon Mindestkaseingehalt 95 % m/m 3. Milchfettgehalt, höchstens 2 % m/m 4. titrierbare Säure, ausgedrückt in ml zehntelnormaler Natriumhydroxidlösung je g, höchstens 0,27 5. Aschegehalt (einschließlich P2O5), höchstens 2,5 % m/m 6. wasserfreier Milchzucker, höchstens 1 % m/m 7. Sedimente (verbrannte Teilchen), höchstens 22,5 mg in 25 g b) Schadstoffe Bleigehalt, höchstens 0,75 mg/kg c) Verunreinigungen Fremdstoffe (z. B. Holz- oder Metallpartikel, Haare oder Insektenfragmente) keine in 25 g d) Verarbeitungshilfsstoffe, Bakterienkulturen und zugelassene Zutaten 1. Säuren: — Milchsäure — Salzsäure — Schwefelsäure — Zitronensäure — Essigsäure — Orthophosphorsäure · 2. milchsäurebildende Bakterienkulturen 3. Molke e) Organoleptische Merkmale 1. Geruch : ohne Fremdgerüche. 2. Aussehen : Farbe Weiß bis Cremeweiß; das Erzeugnis darf außerdem keinerlei Klumpen enthalten, die leichtem Druck widerstehen würden. II. NORMEN FÜR LABNÄHRKASEINE a) Für die Zusammensetzung wesentliche Faktoren 1. Wassergehalt, höchstens 12 % m/m 2. Milchproteingehalt in der Trockenmasse, mindestens 84 % m/m davon Kaseingehalt mindestens 95 % m/m 3. Milchfettgehalt, höchstens 2 % m/m 4. Aschegehalt (einschließlich P2O5), mindestens 7,5 % m/m 5. wasserfreier Milchzucker, höchstens 1 % m/m 6. Sedimente (verbrannte Teilchen), höchstens 15 mg in 25 g b) Schadstoffe Bleigehalt, höchstens 0,75 mg/kg c) Verunreinigungen Fremdstoffe (z. B. Holz- oder Metallpartikel, Haare oder Insektenfragmente) keine in 25 g d) Verarbeitungshilfsstoffe — Lab, das den Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1332/2008 entspricht; — sonstige milchkoagulierende Enzyme, die den Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1332/2008 entsprechen. e) Organoleptische Merkmale 1. Geruch : ohne Fremdgerüche. 2. Aussehen : Farbe Weiß bis Cremeweiß; das Erzeugnis darf außerdem keinerlei Klumpen enthalten, die leichtem Druck widerstehen würden.
12345678KäsegruppeKäsestandardsorteHerstellungsweiseBeschaffenheitSonstige EigenschaftenFettgehaltsstufenMindestgehalt an Trockenmasse im Massenanteil des…
NORMEN FÜR NÄHRKASEINATE a) Für die Zusammensetzung wesentliche Faktoren 1. Wassergehalt, höchstens 8 % m/m 2. Milchproteingehalt in der Trockenmasse,…
In Anhang I der Richtlinie 83/417/EWG sind der Höchstgehalt an Wasser bei Nährkaseinen auf 10 % und der Höchstgehalt an Milchfett bei Säure-Nährkasein auf 2,25…
1. Probenahme Zunächst ist eine repräsentative und homogene Laborprobe zu gewinnen. Das Laborpersonal stellt sicher, dass die Proben während der…
Für die Zwecke dieser Richtlinie gelten folgende Begriffsbestimmungen: a) „Säure-Nährkasein“: ein Milcherzeugnis, das durch Trennen, Waschen und Trocknen des…
Einleitung Unbeschadet der übrigen Bestimmungen dieser Verordnung umfasst ein Farbstoff auch seine Salze und Lacke, und wird ein Farbstoff als ein bestimmtes…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.