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Im Interesse einer größeren Transparenz und damit sich Reisende bewusst zwischen den verschiedenen Arten von Reisearrangements am Markt entscheiden können, sollten die Unternehmer dazu verpflichtet werden, vor der Zustimmung des Reisenden zur Zahlung genau und deutlich anzugeben, ob sie eine Pauschalreise oder verbundene Reiseleistungen anbieten, und Informationen über das betreffende Schutzniveau zu geben. Die Angabe des Unternehmers zur Rechtsnatur des angebotenen Reiseprodukts sollte der wirklichen Rechtsnatur des betreffenden Produkts entsprechen. Werden die Reisenden nicht zutreffend von dem Unternehmer informiert, sollten die zuständigen Behörden tätig werden.
Erfolgt die in Absatz 1 genannte Aufforderung durch den Unternehmer bevor der Reisende zugestimmt hat, für eine erste Art von Reiseleistung zu zahlen, aber ohne…
Der Reisende sollte vor dem Erwerb einer Pauschalreise unabhängig davon, ob er die Reise im Wege der Fernkommunikation, in einer physischen Vertriebsstelle oder…
Unternehmer, die verbundene Reiseleistungen vermitteln, sollten verpflichtet sein, Reisende darüber zu informieren, dass sie keine Pauschalreise kaufen und dass…
Im Interesse der Transparenz sollten Pauschalreisen von verbundenen Reiseleistungen unterschieden werden, bei denen Unternehmer mit einer physischen oder…
Die meisten Reisenden, die Pauschalreisen oder verbundene Reiseleistungen kaufen, sind Verbraucher im Sinne des Verbraucherrechts der Union. Es ist allerdings…
In der Richtlinie 90/314/EWG des Rates sind eine Reihe wichtiger Verbraucherrechte bei Pauschalreisen — unter anderem Informationspflichten, die Haftung von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.