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Der Reisende sollte vor dem Erwerb einer Pauschalreise unabhängig davon, ob er die Reise im Wege der Fernkommunikation, in einer physischen Vertriebsstelle oder über andere Vertriebskanäle erwirbt, alle notwendigen Informationen erhalten. Bei der Bereitstellung dieser Informationen sollte der Unternehmer den Bedürfnissen von Reisenden Rechnung tragen, die, soweit für den Unternehmer vernünftigerweise erkennbar, aufgrund ihres Alters oder einer körperlichen Beeinträchtigung eines besonderen Schutzes bedürfen.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass dem Reisenden, bevor er durch einen Pauschalreisevertrag oder ein entsprechendes Vertragsangebot gebunden ist, von dem…
Im Interesse einer größeren Transparenz und damit sich Reisende bewusst zwischen den verschiedenen Arten von Reisearrangements am Markt entscheiden können,…
Die Vermittler von Pauschalreisen sollten gemeinsam mit dem Reiseveranstalter für die Bereitstellung der vorvertraglichen Informationen verantwortlich sein. Um…
Im Interesse der Transparenz sollten Pauschalreisen von verbundenen Reiseleistungen unterschieden werden, bei denen Unternehmer mit einer physischen oder…
Bevor der Verbraucher durch einen Fernabsatzvertrag oder einen außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag, durch einen anderen als einen…
Unternehmer, die verbundene Reiseleistungen vermitteln, sollten verpflichtet sein, Reisende darüber zu informieren, dass sie keine Pauschalreise kaufen und dass…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.