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In ihrer Mitteilung vom 18. März 2013 mit dem Titel „Schutz der Fluggäste bei Insolvenz des Luftfahrtunternehmens“ erläutert die Kommission, wie sich der Schutz der Reisenden im Fall der Insolvenz eines Luftfahrtunternehmens verbessern lässt, unter anderem durch eine bessere Durchsetzung der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 sowie mithilfe eines stärkeren Engagements der Branche; sollten diese Maßnahmen erfolglos bleiben, könnte eine gesetzgeberische Maßnahme erwogen werden. Diese Mitteilung bezieht sich auf den Erwerb von Einzelleistungen, nämlich von Flugreiseleistungen, und befasst sich daher nicht mit Insolvenzschutz für Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen.
Hat der Reiseveranstalter im Zeitpunkt des Vertragsschlusses seine Niederlassung im Sinne des § 4 Absatz 3 der Gewerbeordnung in einem anderen Mitgliedstaat der…
Die Mitgliedstaaten sollten nicht daran gehindert werden, bei der Festlegung von Insolvenzschutzregelungen für Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen die…
Die Mitgliedstaaten sollten gewährleisten, dass Reisende, die eine Pauschalreise erwerben, vor der Insolvenz des Reiseveranstalters in vollem Umfang geschützt…
Es sollte präzisiert werden, dass die Vorschriften dieser Richtlinie in Bezug auf den Insolvenzschutz und auf Informationen hinsichtlich verbundener…
In der Richtlinie 90/314/EWG des Rates sind eine Reihe wichtiger Verbraucherrechte bei Pauschalreisen — unter anderem Informationspflichten, die Haftung von…
Im Einklang mit der Richtlinie 2006/123/EG ist es angebracht, Vorschriften festzulegen, um zu verhindern, dass die Verpflichtungen im Hinblick auf den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.