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Im Interesse der Transparenz sollten Pauschalreisen von verbundenen Reiseleistungen unterschieden werden, bei denen Unternehmer mit einer physischen oder Unternehmer mit einer Online-Vertriebsstelle den Reisenden bei dem Erwerb der Reiseleistung unterstützen und bei denen der Reisende mit verschiedenen Erbringern von Reiseleistungen unter anderem über verbundene Buchungsverfahren Verträge schließt, die nicht die Merkmale einer Pauschalreise aufweisen und für die deshalb nicht die Geltung aller derjenigen Pflichten angemessen ist, denen Pauschalreiseverträge unterliegen.
Da sich Reiseleistungen auf vielfältige Weise kombinieren lassen, empfiehlt es sich, alle Kombinationen von Reiseleistungen, die Merkmale aufweisen, die…
Verbundene Reiseleistungen sollten von Reiseleistungen unterschieden werden, die der Reisende unabhängig voneinander und häufig zu einer anderen Zeit bucht,…
Unternehmer, die verbundene Reiseleistungen vermitteln, sollten verpflichtet sein, Reisende darüber zu informieren, dass sie keine Pauschalreise kaufen und dass…
Es sollten besondere Bestimmungen für Unternehmer mit einer physischen und Unternehmer mit einer Online-Vertriebsstelle festgelegt werden, mit deren Hilfe…
Im Interesse einer größeren Transparenz und damit sich Reisende bewusst zwischen den verschiedenen Arten von Reisearrangements am Markt entscheiden können,…
Pauschalreisen zeichnen sich vor allem dadurch aus, dass ein Unternehmer als Reiseveranstalter für die ordnungsgemäße Erbringung der Pauschalreise als Ganzes…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.