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Mit dieser Richtlinie wird eine neutrale Definition der Annahme und Abrechnung („Acquiring“) von Zahlungsvorgängen eingeführt, um nicht nur die herkömmlichen Modelle der Annahme und Abrechnung auf der Grundlage der Nutzung von Zahlungskarten, sondern auch andere Geschäftsmodelle zu erfassen, einschließlich solcher, an denen mehr als ein Acquirer beteiligt ist. So soll sichergestellt werden, dass die Händler unabhängig von dem verwendeten Zahlungsinstrument denselben Schutz genießen, wenn die Tätigkeit der Annahme und Abrechnung von Kartentransaktionen entspricht. Technische Dienstleistungen für Zahlungsdienstleister wie die reine Verarbeitung und Speicherung von Daten oder das Betreiben von Terminals sollten nicht als Annahme und Abrechnung erachtet werden. Zudem sehen manche Modelle der Annahme und Abrechnung keinen tatsächlichen Geldtransfer vom Acquirer an den Zahlungsempfänger vor, da die Parteien unter Umständen andere Verrechnungsarten vereinbart haben.
„Annahme und Abrechnung von Zahlungsvorgängen (Acquiring)“ einen den Transfer von Geldbeträgen zum Zahlungsempfänger bewirkenden Zahlungsdienst eines…
Annahme und Abrechnung von Zahlungsvorgängen (Akquisitionsgeschäft) beinhaltet einen Zahlungsdienst, der die Übertragung von Geldbeträgen zum Zahlungsempfänger…
„Acquirer“ einen Zahlungsdienstleister, der mit einem Zahlungsempfänger eine vertragliche Vereinbarung über die Annahme und die Verarbeitung kartengebundener…
Die Annahme- und Abrechnungsleistung stellt eine Reihe von Vorgängen dar, von der Einleitung eines kartengebundenen Zahlungsvorgangs bis zum Transfer des…
Um das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts für kartengebundene Zahlungen, einschließlich über Internet und mobile Endgeräte, zum Vorteil von…
Die den Zahlungsempfängern von Emittenten und Kartenzahlverfahren auferlegte Pflicht zur Akzeptanz aller Karten („Honour all Cards Rule“) umfasst zwei Aspekte:…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.