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Der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area — SEPA) hat die Einrichtung unionsweiter „Zahlungs- und Inkassozentralen“ erleichtert, die die Zentralisierung der Zahlungsvorgänge ein und derselben Gruppe ermöglicht. In diesem Zusammenhang sollten Zahlungsvorgänge zwischen einem Mutterunternehmen und seinem Tochterunternehmen oder zwischen Tochterunternehmen desselben Mutterunternehmens, die von einem Zahlungsdienstleister derselben Gruppe ausgeführt werden, vom Anwendungsbereich dieser Richtlinie ausgenommen werden. Der Einzug von Zahlungsaufträgen im Namen der Gruppe durch ein Mutterunternehmen oder sein Tochterunternehmen für die Weiterleitung an einen Zahlungsdienstleister sollte nicht als Zahlungsdienst im Sinne dieser Richtlinie gelten.
Die Schaffung eines integrierten Markts für elektronische Zahlungen in Euro ohne Unterscheidung zwischen Inlandszahlungen und grenzüberschreitenden Zahlungen…
Nur eine schnelle und umfassende Umstellung auf unionsweite Überweisungen und Lastschriften wird die Vorteile eines integrierten Zahlungsverkehrsmarkts voll zum…
Die Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates stellt zusammen mit der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und…
Die Richtlinie 2007/64/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. November 2007 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt bietet eine zeitgemäße…
Mit SEPA sollen gemeinsame unionsweite Zahlungsdienste weiterentwickelt werden, die die derzeitigen nationalen Zahlungsdienste bei auf Euro lautende Zahlungen…
Beim Ausmaß der Nutzung von Überweisungs- und Lastschriftverfahren bestehen zwar Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten, doch würde eine gemeinsame Frist am…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.