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Zahlungsdienste wurden vom Anwendungsbereich der Richtlinie 2007/64/EG ausgenommen, die von Aufstellern von Geldausgabeautomaten unabhängig von kontoführenden Zahlungsdienstleistern angeboten werden. Diese Ausnahme führte zur Zunahme unabhängiger Geldautomatendienste in vielen Mitgliedstaaten, insbesondere in dünn besiedelten Gebieten. Diesen schnell wachsenden Teil des Geldautomatenmarkts vom Anwendungsbereich der vorliegenden Richtlinie vollständig auszunehmen, würde jedoch Verwirrung bei den Gebühren für Geldabhebungen stiften. In grenzüberschreitenden Situationen könnte das dazu führen, dass die Gebühren für dieselbe Abhebung doppelt in Rechnung gestellt werden — vom kontoführenden Zahlungsdienstleister und vom Geldautomatenbetreiber. Um die Bereitstellung von Geldautomatendiensten aufrechtzuerhalten und gleichzeitig Klarheit hinsichtlich der Gebühren für Geldabhebungen zu gewährleisten, sollte die Ausnahme daher weiter gelten, Geldautomatenbetreibern jedoch die Einhaltung bestimmter Transparenzvorschriften dieser Richtlinie vorgeschrieben werden. Zudem sollten die Gebühren der Geldautomatenbetreiber unbeschadet der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 gelten.
Bargeldabhebungsdienste, die von Dienstleistern über Geldausgabeautomaten für einen oder mehrere Kartenemittenten angeboten werden, die keinen Rahmenvertrag mit…
Vom Anwendungsbereich der Richtlinie 2007/64/EG ausgenommen sind bestimmte Zahlungsvorgänge, die über ein Telekommunikations- oder IT-Gerät ausgeführt werden,…
Dienstleister, die von der Ausnahme vom Anwendungsbereich der Richtlinie 2007/64/EG profitieren wollen, haben häufig nicht bei den Behörden nachgefragt, ob ihre…
Es sollte sichergestellt werden, dass es zwischen zugelassenen Zahlungsinstituten und Kreditinstituten zu keinerlei Diskriminierung kommt, sodass alle im…
Zahlungsauslösedienste ermöglichen es dem Zahlungsauslösedienstleister, dem Zahlungsempfänger die Gewissheit zu geben, dass die Zahlung ausgelöst wurde, um den…
Die Vorschriften der vorliegenden Richtlinie über die Transparenz- und Informationspflichten für Zahlungsdienstleister und die Vorschriften über die Rechte und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.