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Diese Richtlinie sollte dem Ansatz der Richtlinie 2007/64/EG folgen, der sämtliche Arten elektronischer Zahlungsdienste umfasst. Daher wäre es nicht angemessen, die neuen Vorschriften auf Dienste anzuwenden, bei denen ausschließlich Banknoten und Münzen vom Zahler an den Zahlungsempfänger transferiert oder transportiert werden oder der Transfer mit Hilfe eines Schecks in Papierform, eines Wechsels in Papierform, eines Schuldscheins oder anderen Instruments, eines Gutscheins in Papierform oder einer Karte, die auf einen Zahlungsdienstleister oder eine andere Partei gezogen sind, zwecks Bereitstellung eines Geldbetrags an einen Zahlungsempfänger erfolgt.
Die Bestimmungen dieser Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Entgelten und den Zahlungskontowechsel sollten für alle Zahlungsdienstleister im Sinne der…
Diese Richtlinie sollte nicht für die Tätigkeiten von Geldtransportunternehmen und Cash-Management-Unternehmen gelten, wenn sich die betreffenden Tätigkeiten…
Nur eine schnelle und umfassende Umstellung auf unionsweite Überweisungen und Lastschriften wird die Vorteile eines integrierten Zahlungsverkehrsmarkts voll zum…
Die Anwendung dieser Richtlinie sollte auf Zahlungsdienstleister, die E-Geld ausgeben, beschränkt werden. Diese Richtlinie sollte nicht für monetären Wert…
Diese Richtlinie sollte nicht für Barzahlungen gelten, da es bereits einen Binnenmarkt für Barzahlungen gibt. Ebensowenig sollte diese Richtlinie für…
Zahlungsinstrumente sind für den Zahlungsempfänger mit unterschiedlichen Kosten verbunden wobei bestimmte Zahlungsinstrumente teurer sind als andere. Der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.