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Die Definition des Begriffs Zahlungsdienste sollte technologieneutral sein, die Entwicklung neuer Arten von Zahlungsdiensten zulassen und gleichzeitig sowohl bestehenden als auch neuen Zahlungsdienstleistern gleichwertige Bedingungen für ihre Tätigkeit gewährleisten.
Zahlungsdienstleister sind Zahlungsdienste sind
„Zahlungsdienst“ einen Zahlungsdienst im Sinne des Artikels 4 Nummer 3 der Richtlinie 2007/64/EG;
„Zahlungsdienstnutzer“ eine natürliche oder juristische Person, die einen Zahlungsdienst als Zahler oder Zahlungsempfänger oder in beiden Eigenschaften in…
„Ausgabe von Zahlungsinstrumenten“ einen Zahlungsdienst, bei dem ein Zahlungsdienstleister eine vertragliche Vereinbarung schließt, um einem Zahler ein…
Der Begriff „E-Geld“ sollte eindeutig definiert werden, damit er technisch neutral ist. Diese Definition sollte alle Fälle abdecken, in denen ein…
In dieser Richtlinie sollten die Informationspflichten der Zahlungsdienstleister gegenüber den Zahlungsdienstnutzern festgelegt werden, damit Letztere ein…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.