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Unbeschadet des Rechts der Kunden, die Gerichte anzurufen, sollten die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass ein leicht zugängliches, adäquates, unabhängiges, unparteiisches, transparentes und wirksames Verfahren zur alternativen Streitbeilegung zwischen Zahlungsdienstleistern und Zahlungsdienstnutzern über die in dieser Richtlinie festgelegten Rechte und Pflichten besteht. Die Verordnung (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates sieht vor, dass der Schutz, der einem Verbraucher nach den zwingenden Rechtsvorschriften des Landes gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht durch vertragliche Bestimmungen über das auf den Vertrag anzuwendende Recht ausgehöhlt werden darf. Zur Einrichtung eines effizienten und wirksamen Streitbeilegungsverfahrens sollten die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass die Zahlungsdienstleister ein wirksames Beschwerdeverfahren einführen, das von den Nutzern ihrer Zahlungsdienste befolgt werden kann, bevor auf ein Verfahren zur alternativen Streitbeilegung zurückgegriffen oder der Streitfall an ein Gericht verwiesen wird. In dem Beschwerdeverfahren sollten kurze und klar definierte zeitliche Rahmen vorgegeben sein, innerhalb deren der Zahlungsdienstleister auf eine Beschwerde antworten sollte. Die Mitgliedstaaten sollten gewährleisten, dass die Stellen für alternative Streitbeilegung über ausreichende Kapazitäten für eine angemessene und effiziente grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Streitfällen über aus dieser Richtlinie erwachsende Rechte und Pflichten verfügen.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass gemäß der Richtlinie 2013/11/EU des Europäischen Parlaments und des Rates nach Maßgabe der einschlägigen Vorschriften…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher und überprüfen, dass Zahlungsdienstleister angemessene und wirksame Beschwerdeverfahren für die Abhilfe bei Beschwerden von…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Verbraucher zur Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit den in dieser Richtlinie festgelegten Rechten und…
Die Verbraucher sollten zur Beilegung der aus den Rechten und Pflichten gemäß dieser Richtlinie zwischen Kreditgebern und Verbrauchern sowie zwischen…
Um im Falle einer nicht ordnungsgemäßen Anwendung dieser Verordnung oder Streitigkeiten zwischen Zahlungsdienstnutzern und Zahlungsdienstleistern über die aus…
Die Verbraucher sollten Zugang zu wirksamen und effizienten alternativen Streitbeilegungsverfahren zur Beilegung von Streitigkeiten haben, die sich aus den in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.