Erwägungsgrund 15 32015R0751
Um das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts für kartengebundene Zahlungen, einschließlich über Internet und mobile Endgeräte, zum Vorteil von Verbrauchern und Einzelhändlern zu erleichtern, sollte diese Verordnung für die grenzüberschreitende und die inländische Kartenausgabe und für die grenzüberschreitende und die inländische Annahme und Abrechnung („acquiring“) von kartengebundenen Zahlungsvorgängen gelten. Sofern die Händler einen Acquirer außerhalb ihres eigenen Mitgliedstaats („grenzüberschreitende Annahme und Abrechnung“) wählen können, was durch einheitliche Obergrenzen für inländische und grenzüberschreitende Interbankenentgelte und das Verbot von Lizenzen mit geografischen Einschränkungen begünstigt wird, sollte es möglich sein, die erforderliche Rechtsklarheit zu schaffen und Wettbewerbsverzerrungen zwischen den verschiedenen Kartenzahlverfahren zu vermeiden.