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Die Kommission errichtet und pflegt ein in allen Amtssprachen der Organe der Union verfügbares Online-Portal über die die Straßenverkehrssicherheit gefährdenden Verkehrsdelikte (im Folgenden „CBE-Portal“), das der Informationen der Straßenverkehrsteilnehmer über die auf dem Gebiet dieser Richtlinie in den Mitgliedstaaten geltenden Vorschriften dient, einschließlich — wo dies von besonderer Bedeutung ist — zu der Frage, wie die Einhaltung der Regeln sichergestellt werden kann. Das CBE-Portal enthält Informationen zu Rechtsbehelfen, zu den Rechten der betroffenen Personen nach dieser Richtlinie, auch in Bezug auf Sprachen, Informationen zu den Datenschutzregeln und den anzuwendenden Sanktionen, einschließlich gegebenenfalls der nichtfinanziellen Auswirkungen sowie der Zahlungsregeln und verfügbaren Zahlungsarten der Bußgelder für die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte.
Das CBE-Portal ist mit der Schnittstelle, die gemäß der Verordnung (EU) 2018/1724 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichtet wurde, und mit anderen Portalen oder Plattformen mit ähnlichem Zweck, wie dem Europäischen Justizportal, kompatibel.
Die Mitgliedstaaten stellen der Kommission für die Zwecke dieses Artikels aktuelle Informationen bereit. Die Mitgliedstaaten veröffentlichen auf den Websites der zuständigen Behörden einen Link zum CBE-Portal.
Das Kraftfahrt-Bundesamt unterstützt nach Absatz 2 die in Artikel 4 Absatz 3 der Richtlinie (EU) 2015/413 genannten nationalen Kontaktstellen der anderen…
Die Kommission unterhält für die Zwecke des Artikels 9 Absatz 9, der Artikel 20 und 22, des Artikels 31 Absatz 5 und des Artikels 33 Absatz 1 ein…
Artikel 8 erhält folgende Fassung: Informationsportal über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte (CBE-Portal)
Es sollte ein Online-Portal (im Folgenden CBE-Portal) eingerichtet werden, um den Verkehrsteilnehmern in der Union umfassende Informationen über die in den…
die Aufgaben der nationalen Kontaktstelle nach Maßgabe des Artikels 3 Buchstabe l und des Artikels 4 Absatz 3 der Richtlinie (EU) 2015/413 des Europäischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.