Art. 7a 32015L0413
Finanzielle Unterstützung für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit
Die Kommission leistet finanzielle Unterstützung für Initiativen, die zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit bei der Durchsetzung von Vorschriften für die Straßenverkehrssicherheit in der Union beitragen, insbesondere für den Austausch bewährter Verfahren, und für den Einsatz intelligenter Durchsetzungsmethoden und -techniken in den Mitgliedstaaten, durch die die Kapazitäten der Durchsetzungsbehörden ausgebaut werden. Finanzielle Unterstützung darf auch für Sensibilisierungskampagnen betreffend die grenzüberschreitende Durchsetzung der Vorschriften für die Straßenverkehrssicherheit und Informationskampagnen in der gesamten Union über Unterschiede in den nationalen Rechtsvorschriften der verschiedenen Mitgliedstaaten geleistet werden.