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Bestehende Softwareanwendungen sollten als Grundlage für den Datenaustausch nach dieser Richtlinie verwendet werden und gleichzeitig auch die Berichterstattung der Mitgliedstaaten an die Kommission erleichtern. Diese Anwendungen sollten den raschen, sicheren und vertraulichen Austausch spezifischer Fahrzeugzulassungsdaten zwischen den Mitgliedstaaten gewährleisten. Die nach den Prüm-Beschlüssen in Bezug auf Fahrzeugzulassungsdaten den Mitgliedstaaten verbindlich vorgeschriebene Softwareanwendung des Europäischen Fahrzeug- und Führerschein-Informationssystems (Eucaris) sollte genutzt werden. Die Kommission sollte eine Bewertung der Funktionsweise der für die Ziele dieser Richtlinie eingesetzten Softwareanwendungen vornehmen und darüber Bericht erstatten.
Die Mitgliedstaaten verwenden eine eigens konzipierte und streng gesicherte Software-Anwendung des Europäischen Fahrzeug- und Führerscheininformationssystems…
Die Mitgliedstaaten sollten einander das Recht auf Zugang zu ihren Fahrzeugzulassungsdaten gewähren, um den Informationsaustausch zu verbessern und die…
Der Beschluss 2008/616/JI legt Sicherheitsmerkmale für bereits bestehende Softwareanwendungen und die dazugehörigen technischen Anforderungen in Bezug auf den…
Der Austausch von Daten und Informationen im Zusammenhang mit EU-Typgenehmigungen muss verbessert werden, damit diese Verordnung wirksam und rasch angewandt…
Die Mitgliedstaaten sollten durch diese Richtlinie nicht daran gehindert werden, den von ihren zuständigen Behörden gespeicherten Datensatz als die wichtigste…
Im Rahmen der Prüm-Beschlüsse unterliegt die Verarbeitung von Fahrzeugzulassungsdaten, die personenbezogene Daten enthalten, den spezifischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.