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Für die automatisierte Abfrage von Fahrzeugzulassungsdaten verwenden die Mitgliedstaaten das Europäische Fahrzeug- und Führerschein-Informationssystem (EUCARIS).
Die über das EUCARIS ausgetauschten Informationen werden verschlüsselt übertragen.
Die Kommission erlässt Durchführungsrechtsakte zur Festlegung der Datenelemente der Fahrzeugzulassungsdaten, die ausgetauscht werden dürfen, und des technischen Verfahrens für die Abfrage der Datenbanken der Mitgliedstaaten über das EUCARIS. Diese Durchführungsrechtsakte werden gemäß dem in Artikel 77 Absatz 2 genannten Prüfverfahren erlassen.
Die über EUCARIS ausgetauschten Informationen werden verschlüsselt übertragen.
Für die automatisierte Abfrage von Fahrzeugzulassungsdaten sollten die Mitgliedstaaten und Europol das Europäische Fahrzeug- und Führerschein-Informationssystem…
Die Übermittlung des Antrags auf Offenlegung von Fahrzeugzulassungsdaten und der Austausch der Datenelemente in grenzüberschreitenden Fällen sollten über ein…
Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, damit sichergestellt ist, dass der Informationsaustausch über die Softwareanwendung des Europäischen…
den automatisierten Austausch von Fahrzeugzulassungsdaten gemäß Artikel 4,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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