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ERSUCHEN AUF KOSTENERSTATTUNG (Artikel 14 Absätze 2 und 3 der Richtlinie (EU) 2015/637) 1. Botschaft oder Konsulat des ersuchenden Mitgliedstaats 2. Zuständige Botschaft, zuständiges Konsulat oder zuständiges Ministerium für auswärtige Angelegenheiten des Mitgliedstaats, dessen Staatsangehörigkeit der Bürger besitzt, dem Hilfe geleistet wurde 3. Bezeichnung des Vorfalls (Datum, Ort) 4. Angaben zu dem Bürger/den Bürgern, dem/denen Hilfe geleistet wurde (in einer separaten Anlage beizufügen) Name, Vorname Geburtsort und -datum Art und Nummer des Reisedokuments Art der Hilfe Kosten · 5. Gesamtkosten 6. Bankkonto für Erstattung 7. Anlage: Rückzahlungsverpflichtung (falls erforderlich)
Unbeschadet des Artikels 54 kann die zuständige Behörde des ersuchten Mitgliedstaats von der unterliegenden Partei, die unentgeltliche Prozesskostenhilfe…
RÜCKZAHLUNGSVERPFLICHTUNG FÜR KOSTEN DES KONSULARISCHEN SCHUTZES (FINANZIELLE HILFE) — (Artikel 14 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2015/637) Ich, (Herr/Frau) (Name…
Text von Bild FORMULAR FÜR DIE ÜBERMITTLUNG EINES ANTRAGS AUF ENTSCHÄDIGUNG IN EINEM GRENZÜBERSCHREITENDEN FALL (Artikel 6 Absatz 2 der Richtlinie 2004/80/EG)…
Text von Bild Formular für die Übermittlung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe Ggf. Angabe von Gründen, die eine besonders zügige Antragsbearbeitung…
Bei der Einreichung von Erstattungsanträgen überprüfen und bescheinigen die Mitgliedstaaten, dass die betreffenden Ausgaben unter den Bedingungen der Verordnung…
Neben den in Absatz 1 genannten Angaben sind in dem Erstattungsantrag für jeden Mitgliedstaat der Erstattung und für jede Rechnung oder jedes Einfuhrdokument…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.