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Ungeachtet der unterschiedlichen Traditionen der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Zuständigkeiten von Honorarkonsuln, bieten letztgenannte normalerweise nicht die gleichen Dienstleistungen wie Botschaften oder Konsulate an. Da Honorarkonsuln ihr Amt oft ehrenamtlich ausüben, sollte die Entscheidung darüber, ob diese Richtlinie auf Honorarkonsuln angewendet wird, jedem einzelnen Mitgliedstaat überlassen werden. Honorarkonsuln könnten je nach den Umständen des Einzelfalles ersucht werden, nicht vertretenen Bürgern konsularischen Schutz zu gewähren.
Die Mitgliedstaaten können beschließen, dass diese Richtlinie für den konsularischen Schutz gilt, der von Honorarkonsuln im Einklang mit Artikel 23 AEUV gewährt…
Nicht vertretene Bürger sind berechtigt, bei der Botschaft oder dem Konsulat eines jeden Mitgliedstaats um Schutz zu ersuchen.
Nicht vertretene Bürger sollten bei der Botschaft oder dem Konsulat jedes Mitgliedstaats um konsularischen Schutz ersuchen können. Dies sollte die…
Im Einklang mit Artikel 20 Absatz 2 Buchstabe c AEUV und Artikel 23 AEUV sollten die Mitgliedstaaten nicht vertretenen Unionsbürgern unter denselben Bedingungen…
Diese Richtlinie sollte den in einem Drittland nicht vertretenen Mitgliedstaat nicht daran hindern, einem seiner Staatsbürger konsularischen Schutz zu bieten,…
Der Umfang des konsularischen Schutzes unter dieser Richtlinie sollte festgelegt werden, damit geklärt werden kann, welche Koordinierungs- und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.