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Personen, die ausschließlich in Papierform vorliegende Dokumente in elektronische Daten umwandeln und im Rahmen eines Vertrags mit einem Kredit- oder Finanzinstitut tätig sind und Personen, die Kreditinstituten oder Finanzinstituten lediglich Systeme zur Übermittlung von Nachrichten oder sonstige Systeme zur Unterstützung der Übermittlung von Finanzmitteln oder ein Clearing- und Abwicklungssystem zur Verfügung stellen, fallen nicht in den Geltungsbereich dieser Richtlinie.
Personen, Organisationen und Einrichtungen, die nur Papierdokumente in elektronische Daten umwandeln und im Rahmen eines Vertrags mit einem Kredit- oder…
Die folgenden Personen, Organisationen und Einrichtungen fallen nicht unter die Artikel 30 und 30a: a) Personen, Organisationen und Einrichtungen, die nur…
Personen, deren Wertpapierdienstleistungen ausschließlich in der Verwaltung eines Systems der Arbeitnehmerbeteiligung bestehen und deshalb keine…
Personen, die keine Dienstleistungen für Dritte erbringen, sondern deren Tätigkeit darin besteht, Wertpapierdienstleistungen ausschließlich für ihre…
Die durch diese Richtlinie vorgeschriebenen Maßnahmen der Koordinierung gelten für a) Kreditinstitute im Sinne von Artikel 1 erster Gedankenstrich der…
Ziel dieser Richtlinie ist, Wertpapierfirmen zu erfassen, die im Rahmen ihrer üblichen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit Wertpapierdienstleistungen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.