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Die Verpflichteten sollten, soweit dies praktikabel ist, Rückmeldung über den Nutzen ihrer Verdachtsmeldung und die daraufhin ergriffenen Maßnahmen erhalten. Zu diesem Zweck und um die Wirksamkeit ihrer Systeme zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung überprüfen zu können, sollten die Mitgliedstaaten einschlägige Statistiken führen und deren Qualität verbessern. Zur weiteren Verbesserung von Qualität und Kohärenz der auf Unionsebene erhobenen statistischen Daten sollte die Kommission die Situation im Hinblick auf die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung unionsweit im Blick behalten und regelmäßige Übersichten veröffentlichen.
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass eine zeitnahe Rückmeldung an die Verpflichteten in Bezug auf die Wirksamkeit von Verdachtsmeldungen bei Geldwäsche oder…
Die Mitgliedstaaten stellen als Beitrag zur Vorbereitung der Risikobewertung gemäß Artikel 7 sicher, dass sie die Wirksamkeit ihrer Systeme zur Bekämpfung von…
Zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Durchsetzung der Maßnahmen ist es erforderlich, dass die Mitgliedstaaten den Einfuhrhandel bei Waren, die Gegenstand…
Es ist notwendig, das Funktionieren der vorliegenden Verordnung zu überwachen und zu bewerten. Daher sollten Vorkehrungen für die Erhebung statistischer und…
Um das ordnungsgemäße Funktionieren des Finanzsystems der Union und des Binnenmarkts vor Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu schützen, sollte der…
Um die Wirksamkeit der Verfahren zu gewährleisten, sollten sie regelmäßig überwacht werden. Zu diesem Zweck sollten die Mitgliedstaaten und die Agentur in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.