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Der Anhang der vorliegenden Richtlinie der Kommission enthält die gemeinsamen Bewertungsmethoden. Die Mitgliedstaaten müssen diese Methoden ab dem 31. Dezember 2018 anwenden.
Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission erstmals bis zum 18. September 2018 und danach alle zwei Jahre Informationen zu folgenden Aspekten:
Die Kommission überprüft im Benehmen mit den Mitgliedstaaten und den Sozialpartnern auf Gemeinschaftsebene die Anwendung dieser Richtlinie bis zum 5. Dezember…
Spätestens am 24. Dezember 2030 legt die Kommission dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss einen Bericht mit…
Die Kommission bewertet die Durchführung dieser Richtlinie bis zum 31. Dezember 2014.
Die Kommission überprüft die Funktionsweise und die Umsetzung dieser Richtlinie bis 31. Dezember 2015.
Die Mitgliedstaaten erlassen und veröffentlichen spätestens bis zum 31. Dezember 2018 die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, um dieser…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.