Erwägungsgrund 5 32016L1034
Die Mitgliedstaaten müssen die Maßnahmen zur Umsetzung dieser Richtlinie 2014/65/EU ab dem 3. Januar 2017 anwenden. Aufgrund des Umfangs und der Komplexität der Daten, die erhoben und verarbeitet werden müssen, damit der neue Rechtsrahmen insbesondere für die Meldung von Geschäften, Transparenzberechnungen und die Meldung von Positionen in Warenderivaten zur Anwendung kommen kann, können die Beteiligten, wie etwa die Handelsplattformen, die ESMA und die zuständigen nationalen Behörden jedoch nicht gewährleisten, dass die für die Datenerhebung erforderlichen Infrastrukturen bis zu diesem Datum vorhanden und einsatzbereit sein werden.