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Angesichts der außergewöhnlichen Umstände und um die ESMA, die zuständigen nationalen Behörden und die Beteiligten in die Lage zu versetzen, die operative Durchführung abzuschließen, empfiehlt es sich, das Datum, bis zu dem die Mitgliedstaaten die Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie 2014/65/EU anwenden müssen, und das Datum, zu dem die Aufhebung der Richtlinie 2004/39/EG wirksam wird, um 12 Monate auf den 3. Januar 2018 zu verschieben. Die Berichte und Überprüfungen sollten entsprechend verschoben werden. Es empfiehlt sich auch, das Datum, bis zu dem die Mitgliedstaaten die Richtlinie 2014/65/EU umsetzen müssen, auf den 3. Juli 2017 zu verschieben.
Angesichts der außergewöhnlichen Umstände und um die ESMA, die zuständigen nationalen Behörden und die Beteiligten in die Lage zu versetzen, die operative…
Die Mitgliedstaaten müssen die Maßnahmen zur Umsetzung dieser Richtlinie 2014/65/EU ab dem 3. Januar 2017 anwenden. Aufgrund des Umfangs und der Komplexität der…
Gemäß der Richtlinie 2014/48/EU des Rates haben die Mitgliedstaaten bis zum 1. Januar 2016 die Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu erlassen und zu…
Da die Bestimmungen der Richtlinie 2003/6/EG nicht mehr relevant oder ausreichend sind, sollte diese mit Wirkung vom 3. Juli 2016 aufgehoben werden. Die…
Angesichts der Komplexität des neuen Rechtsrahmens und der sehr großen Zahl erforderlicher delegierter Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte wurde der…
Die Richtlinien 2004/114/EG und 2005/71/EG werden für die Mitgliedstaaten, die an die vorliegende Richtlinie gebunden sind, unbeschadet der Verpflichtungen der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.