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Die Mitgliedstaaten müssen die Maßnahmen zur Umsetzung dieser Richtlinie 2014/65/EU ab dem 3. Januar 2017 anwenden. Aufgrund des Umfangs und der Komplexität der Daten, die erhoben und verarbeitet werden müssen, damit der neue Rechtsrahmen insbesondere für die Meldung von Geschäften, Transparenzberechnungen und die Meldung von Positionen in Warenderivaten zur Anwendung kommen kann, können die Beteiligten, wie etwa die Handelsplattformen, die ESMA und die zuständigen nationalen Behörden jedoch nicht gewährleisten, dass die für die Datenerhebung erforderlichen Infrastrukturen bis zu diesem Datum vorhanden und einsatzbereit sein werden.
Angesichts der Komplexität des neuen Rechtsrahmens und der sehr großen Zahl erforderlicher delegierter Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte wurde der…
Angesichts der außergewöhnlichen Umstände und um die ESMA, die zuständigen nationalen Behörden und die Beteiligten in die Lage zu versetzen, die operative…
Der neue Rechtsrahmen regelt die Anforderungen an Wertpapierfirmen, geregelte Märkte, Datenbereitstellungsdienste und Firmen aus Drittstaaten, die in der Union…
Die Mitgliedstaaten setzen die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft, um dieser Richtlinie bis zum 6. Dezember 2016 nachzukommen. Sie…
Gemäß der Richtlinie 2014/48/EU des Rates haben die Mitgliedstaaten bis zum 1. Januar 2016 die Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu erlassen und zu…
Die Mitgliedstaaten erlassen und veröffentlichen bis zum 17. Juni 2016 die erforderlichen Vorschriften, um dieser Richtlinie nachzukommen. Sie setzen die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.