Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Ausnahme gemäß Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe d der Richtlinie 2014/65/EU sollte auch auf nichtfinanzielle Stellen ausgeweitet werden, die Mitglied oder Teilnehmer eines geregelten Marktes oder eines multilateralen Handelssystems (multilateral trading facility, MTF) sind oder einen direkten elektronischen Zugang zu einem Handelsplatz haben, wenn sie an einem Handelsplatz Geschäfte tätigen, die in objektiv messbarer Weise die direkt mit der Geschäftstätigkeit oder dem Liquiditäts- und Finanzmanagement verbundenen Risiken dieser nichtfinanziellen Stellen oder ihrer Gruppen verringern.
die Unternehmen sind entweder Mitglied oder Teilnehmer eines organisierten Marktes oder eines multilateralen Handelssystems, mit Ausnahme von nichtfinanziellen…
Drittlandhandelsplätze, vorausgesetzt, die Kommission hat einen Beschluss nach Absatz 4 gefasst und das Drittland sieht ein effektives, gleichwertiges…
Die zuständigen Behörden können Ausnahmen auf der Grundlage von Artikel 29 Absatz 2 und Artikel 44 Absatz 2 der Richtlinie 2004/39/EG für von einem MTF oder…
Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe d Ziffer ii erhält folgende Fassung: „ii) sind zum einen Mitglied oder Teilnehmer eines geregelten Marktes oder MTF oder haben zum…
„Handelsplatz“ im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Nummer 24 der Richtlinie 2014/65/EU einen geregelten Markt, ein multilaterales Handelssystem (MTF) oder ein…
Da der Anwendungsbereich der Aufsichtsvorschriften auf jene Rechtspersönlichkeiten beschränkt werden sollte, die aufgrund der Tatsache, dass sie ein…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.