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Der neue Rechtsrahmen regelt die Anforderungen an Wertpapierfirmen, geregelte Märkte, Datenbereitstellungsdienste und Firmen aus Drittstaaten, die in der Union Investitionsdienstleistungen oder -tätigkeiten erbringen. Er harmonisiert die Positionslimitregelung für Warenderivate, um die Transparenz zu steigern, eine geordnete Preisbildung zu unterstützen und Marktmissbrauch zu verhindern. Er führt zudem Regeln für den Hochfrequenzalgorithmushandel ein und verbessert die Beaufsichtigung der Finanzmärkte durch Harmonisierung der verwaltungsrechtlichen Sanktionen. Aufbauend auf den bereits vorhandenen Regelungen stärkt der neue Rechtsrahmen zudem den Anlegerschutz, da er solide organisatorische Anforderungen und Verhaltensregeln einführt. Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie 2014/65/EU durch die Mitgliedstaaten läuft am 3. Juli 2016 ab.
Der neue Rechtsrahmen regelt die Anforderungen an Wertpapierfirmen, geregelte Märkte, Datenbereitstellungsdienste und Firmen aus Drittstaaten, die in der Union…
Die Mitgliedstaaten müssen die Maßnahmen zur Umsetzung dieser Richtlinie 2014/65/EU ab dem 3. Januar 2017 anwenden. Aufgrund des Umfangs und der Komplexität der…
Die Verordnung (EU) Nr. 600/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates und die Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (zusammen der…
Die Verordnung (EU) Nr. 600/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates und die Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (zusammen der…
Angesichts der Komplexität des neuen Rechtsrahmens und der sehr großen Zahl erforderlicher delegierter Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte wurde der…
Die Richtlinie 2004/39/EG sollte daher zum Teil mit der vorliegenden neuen Richtlinie neu gefasst und zum Teil durch die Verordnung (EU) Nr. 600/2014 des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.