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Innerhalb des Rechtsrahmens, der die Unionsmärkte für Finanzinstrumente regelt, werden viele wesentliche in der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 festgelegte Anforderungen auf der Grundlage der Artikel 69 und 70 der Richtlinie 2014/65/EU auf nationaler Ebene beaufsichtigt und Sanktionen und Maßnahmen verhängt. Mit der Verordnung (EU) 2024/791 wird die Verordnung (EU) Nr. 600/2014 dahingehend geändert, dass neue Vorschriften zum Mechanismus zur Volumenbegrenzung, zu den obligatorischen Beiträgen von Daten an den Bereitsteller des konsolidierten Datentickers, zu den Datenqualitätsstandards, die für Datenkontributoren gelten, und zum Verbot der Annahme von Rückvergütungen für die Weiterleitung von Wertpapieraufträgen aufgenommen wurden. Da die nationalen Behörden für die Aufsicht über die maßgeblichen Einrichtungen zuständig sind, sollten diese neuen, wesentlichen Anforderungen der in der Richtlinie 2014/65/EU enthaltenen Auflistung von Bestimmungen, für die die Mitgliedstaaten auf nationaler Ebene Sanktionen vorsehen müssen, hinzugefügt werden.
Parallel zur Überprüfung der Richtlinie 2014/65/EU wird die Verordnung (EU) Nr. 600/2014 durch die Verordnung (EU) 2024/791 des Europäischen Parlaments und des…
Artikel 27 der Richtlinie 2014/65/EU enthält auch allgemeinere Bestimmungen über die bestmögliche Ausführung. Die unterschiedliche Auslegung dieses Artikels…
Der Eingang hochwertiger Daten ist von äußerster Wichtigkeit für das Funktionieren des konsolidierten Datentickers und des Binnenmarkts und setzt voraus, dass…
Wie die Richtlinie 2001/34/EG dient die Richtlinie 2014/65/EU der Regulierung der Märkte für Finanzinstrumente und der Stärkung des Anlegerschutzes in der…
Die Richtlinie 2004/39/EG sollte daher zum Teil mit der vorliegenden neuen Richtlinie neu gefasst und zum Teil durch die Verordnung (EU) Nr. 600/2014 des…
Die Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates wurde durch die Verordnung (EU) 2019/2115 des Europäischen Parlaments und des Rates…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.