Erwägungsgrund 1 32024L0790
Die Kommission gab in ihrer Mitteilung vom 24. September 2020 mit dem Titel „Eine Kapitalmarktunion für die Menschen und Unternehmen – neuer Aktionsplan“ (im Folgenden „KMU-Aktionsplan“) ihre Absicht bekannt, einen Gesetzgebungsvorschlag zur Schaffung eines kontinuierlichen elektronischen Live-Datenstroms vorzulegen, der dazu dienen sollte, für Eigenkapital- und eigenkapitalähnliche Finanzinstrumente eine umfassende Übersicht über Kurse und Volumen der an Handelsplätzen in der Union gehandelten Finanzinstrumente bereitzustellen (im Folgenden „konsolidierter Datenticker“). Der Rat forderte die Kommission in seinen Schlussfolgerungen vom 2. Dezember 2020 zu dem KMU-Aktionsplan der Kommission auf, durch die Verbesserung der Datenverfügbarkeit und der Transparenz Anreize für mehr Investitionstätigkeiten innerhalb der Union zu schaffen und hierzu weitere Bewertungen der Frage durchzuführen, wie die Hindernisse für die Einrichtung eines konsolidierten Datentickers in der Union beseitigt werden können.