Erwägungsgrund 15 32016L1065
Die Bestimmungen hinsichtlich der mehrwertsteuerlichen Behandlung von Gutscheinen sollten nur für nach dem 31. Dezember 2018 ausgestellte Gutscheine gelten; sie berühren nicht die Gültigkeit der von den Mitgliedstaaten in der Vergangenheit angenommenen Rechtsvorschriften und Auslegungen.