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Die Kommission sollte die Umsetzung dieser Richtlinie vier Jahre nach ihrem Inkrafttreten bewerten und dem Rat darüber Bericht erstatten. Die Mitgliedstaaten sollten der Kommission alle für diese Bewertung erforderlichen Informationen übermitteln —
Die Kommission sollte die Umsetzung dieser Richtlinie fünf Jahre nach ihrem Inkrafttreten bewerten und dem Rat darüber Bericht erstatten. Die Mitgliedstaaten…
Erstmals binnen vier Jahren nach Inkrafttreten dieser Richtlinie und danach alle zwei Jahre sollten die Mitgliedstaaten zuverlässige jährliche Statistiken…
Die effiziente Funktionsweise dieser Richtlinie wird überprüft werden müssen. Daher sollte die Kommission drei Jahre nach Ablauf der Frist für ihre Umsetzung…
Die Kommission erstattet dem Europäischen Parlament und dem Rat fünf Jahre nach Inkrafttreten dieser Verordnung Bericht über das Funktionieren der Verordnung,…
Unter Berücksichtigung der Dauer eines vollständigen planmäßigen Kontrollzyklus der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs sollte die…
Die Kommission sollte spätestens sechs Jahre nach dem Tag des Inkrafttretens dieser Richtlinie einen Bericht über deren Anwendung erstellen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.